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Seit 1990 Ihr zuverlässiger
KFZ-Zulassungs­dienst
in Bergisch Gladbach

GL
Zusammenarbeit mit dem
Straßenverkehrsamt
🇩🇪
Bundesweite
Zulassungen
100%
Persönliche Beratung
vor Ort

Alles rund um Ihre
Fahrzeugzulassung

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Angebot an Kfz-Zulassungsdienstleistungen, schnell, zuverlässig und unkompliziert.

Fahrzeugzulassung
Amt-Info
Fahrzeugabmeldung
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i-KFZ Online Zulassung
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Bundesweite Zulassung
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Umschreibung
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Kennzeichenprägung
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Noch mehr Leistungen verfügbar – wir übernehmen auch diese für Sie.

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Benötigte Dokumente für Ihre KFZ-Zulassung

Das brauchen Sie für eine Zulassung – Formulare können Sie direkt hier herunterladen.

Laden Sie direkt das herunter, was Sie benötigen
Dokumente vorbereitet:
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Personalausweis oder Reisepass
Info ›

Zur Identifikation bei der Zulassung wird eines der folgenden Dokumente benötigt:

Personalausweis
Gültiger deutscher oder EU-Personalausweis reicht alleine aus. Kein weiteres Dokument erforderlich.
Reisepass + Meldebescheinigung
Bei Vorlage eines Reisepasses wird zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts benötigt (nicht älter als 3 Monate).
Nicht-EU-Bürger – Reisepass + Aufenthaltstitel + Meldebescheinigung
Personen ohne EU-Staatsangehörigkeit benötigen zusätzlich zum Reisepass:
1. Gültiger Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis o.ä.)
2. Aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts

Bei Unsicherheit welche Dokumente Sie benötigen, kontaktieren Sie uns gerne vorab unter

SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer – ausdrucken, Bankdaten eintragen, unterschreiben und mitbringen
Download
Vollmacht bei Beauftragung
Download
Verlusterklärung bei verlorenem Kennzeichen
Download
eVB-Nummer
Info ›

Die eVB-Nummer erhalten Sie direkt bei Ihrer Versicherung. Für Kurzzeitkennzeichen bieten wir Ihnen auf Wunsch auch eine Kurzzeit-eVB (6 Tage Gültigkeit) an.

1
Versicherung kontaktieren
Rufen Sie Ihre Kfz-Versicherung an oder beantragen Sie die eVB-Nummer online im Kundenportal Ihrer Versicherung.
2
Code erhalten
Sie erhalten einen 7-stelligen Code per SMS, E-Mail oder telefonisch – z.B. A1B2C3D
3
Code mitbringen
Teilen Sie uns den Code bei der Zulassung mit, kein Papier nötig. Wir übermitteln ihn elektronisch an die Zulassungsstelle.

Die eVB-Nummer ist nur begrenzte Zeit gültig, bitte erst kurz vor der Zulassung anfordern.

Fahrzeugschein (Teil I)
Info ›

Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) begleitet das Fahrzeug immer und enthält alle wichtigen Fahrzeugdaten sowie den aktuellen Halter. Er muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden.

Muster Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Musterdokument zur Veranschaulichung, muss immer im Fahrzeug mitgeführt werden.

Fahrzeugbrief (Teil II) + i-KFZ Zulassungsbrief
Info ›

Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist der Eigentumsnachweis Ihres Fahrzeugs. Er wird bei Neuzulassung, Halterwechsel und Abmeldung benötigt und sollte sicher aufbewahrt werden, nicht im Fahrzeug!

Muster Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Musterdokument zur Veranschaulichung, nicht im Fahrzeug aufbewahren!

Wichtig für die i-KFZ Online Zulassung

1
Dokument muss nach dem 01.01.2018 ausgestellt sein
Nur Zulassungsbescheinigungen Teil II ab 2018 enthalten einen Sicherheitscode. Ältere Dokumente haben keinen Code, eine Online-Zulassung ist dann nicht möglich und Sie müssen persönlich zur Zulassungsstelle kommen.
2
Sicherheitscode erst bei Zulassung freilegen
Der 12-stellige Sicherheitscode befindet sich links unterhalb der ersten Haltereintragung unter einem Rubbelfeld (im Musterbild rot markiert). Den Code NUR freilegen wenn Sie die Online-Zulassung tatsächlich durchführen. Er ist einmalig verwendbar. Nach dem Freilegen die Fläche nicht mehr berühren.
3
Fahrzeug muss beim KBA registriert sein
Das Fahrzeug muss in der Datenbank des Kraftfahrtbundesamt (KBA) registriert sein. Bei Neufahrzeugen kann dies einige Tage dauern. Ist es nicht vorhanden, ist nur die Zulassung vor Ort möglich.
Muster Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode für i-KFZ

Das rot markierte Siegel enthält den 12-stelligen Sicherheitscode für die i-KFZ Online Zulassung

Rechtlicher Hinweis (§ 12 Abs. 2 FZV):
Den Sicherheitscode ausschließlich dann freilegen, wenn die i-KFZ Online Zulassung tatsächlich durchgeführt wird. Der Code ist einmalig verwendbar. Ein bereits freigelegter Code bei einem Gebrauchtwagenkauf kann auf Missbrauch hinweisen. Den Code niemals an Dritte weitergeben, da diese sonst als Verfügungsberechtigte gegenüber der Zulassungsbehörde auftreten können.

HU/TÜV-Nachweis falls erforderlich
Info ›

Der HU-Bericht (Hauptuntersuchung) ist der offizielle Prüfbericht vom TÜV, DEKRA oder einer anderen anerkannten Prüfstelle. Er wird benötigt, wenn das Fahrzeug noch keine gültige HU hat oder die Plakette abgelaufen ist.

Muster TÜV-Bericht / HU-Bericht

Musterdokument zur Veranschaulichung, nur erforderlich wenn keine gültige HU-Plakette vorhanden.

Offiziell geprüft und
zertifiziert nach DIN-Norm

Die Qualität unserer retroreflektierenden Kennzeichenschilder ist durch das unabhängige DIN GEPRÜFT Institut bestätigt. Das Zertifikat nach DIN 74069:2022-10 garantiert Ihnen höchste Qualitätsstandards, nachweislich und transparent.

Das DIN-Zeichen ist ein verlässliches Qualitätsmerkmal, das auf Konformität mit den deutschen Industriestandards hinweist. Unser Zertifikat wurde nach strenger Prüfung durch das DIN GEPRÜFT Institut vergeben.

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DIN GEPRÜFT
Zertifikat MALU KFZ-Zulassungsdienst und Autoschilder GmbH
Register-Nummer 1M13545/29
Prüfgrundlage DIN 74069:2022-10
Produkt Retroreflektierende Kennzeichenschilder
Gültig bis 01.05.2029
Zertifizierte Arten
Normalgröße Kleinformat Kraftrad Oldtimer Saison Kurzzeitkennzeichen Ausfuhr Rot Grün
Werkstoff Aluminium
Platinen
Zertifizierte Platinen mit Standardoptik
Zertifizierte Platinen mit Carbonoptik
Geprüft und zertifiziert durch das DIN GEPRÜFT Institut
MALU KFZ-Zulassungsdienst – Ladenfront in Bergisch Gladbach
MALU KFZ-Zulassungsdienst

Seit 1990 – Familienbetrieb mit Herz

MALU KFZ-Zulassungsdienst und Autoschilder GmbH ist seit 1990 Ihr Familienbetrieb in Bergisch Gladbach.

Gegenüber vom Straßenverkehrsamt Bergisch Gladbach

Unser Standort ist direkt gegenüber dem Straßenverkehrsamt Bergisch Gladbach.

Familienbetrieb seit 1990
Über 35 Jahre Erfahrung und persönliche Beratung, weil uns jeder Kunde am Herzen liegt.
Schnelle Abwicklung

Kurze Wartezeiten, direkte Kommunikation und reibungslose Abwicklung, damit Sie schnell wieder mobil sind.

Persönlich & verlässlich
Für Privatkunden und Gewerbetreibende. Wir erledigen alles schnell und unkompliziert.

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Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir freuen uns auf Sie.

Adresse
Am Rübezahlwald 14
51469 Bergisch Gladbach
Telefon
+49 2202 2448015
E-Mail
Öffnungszeiten
Montag 07:30–12:00, 13:00–16:00
Dienstag 07:30–12:00, 13:00–18:00
Mittwoch 07:30–12:00
Donnerstag 07:30–12:00, 13:00–16:00
Freitag 07:30–12:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen

Unser Standort

Am Rübezahlwald 14, 51469 Bergisch Gladbach

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